Die Satzung des Café Jerusalem e.V. (Stand 26.3.2018):
Satzung Café Jerusalem e.V. 26.03.2018
Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung des Vereins „Café Jerusalem – Missionarische Sozialarbeit der Evangelischen Allianz Neumünster e.V.“ hat am 26.03.2018 vorbehaltlich der Eintragung der am gleichen Tag beschlossenen Satzungsänderung die folgende Beitragsordnung beschlossen:
1. Mitglieder
Ordentliche Mitglieder nach § 3 der Vereinssatzung zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 10 (in Worten: zehn Euro).
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
2. Fördermitglieder
Fördermitglieder nach § 4 der Vereinsatzung zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens € 10 (in Worten: zehn Euro).
Das Fördermitglied kann freiwillig einen höheren Monatsbeitrag leisten und dies im Rahmen seines Aufnahmeantrags dem Verein bekannt geben. Eine gewünschte Änderung des monatlichen Mitgliedsbeitrags ist dem Verein vier Wochen vor Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich bekannt zu geben.
3. Weitere Regelungen
- Bei Vereinseintritt im Laufe des Jahres ist der monatlich anteilige Beitrag des laufenden Kalenderhalbjahres mit Beginn des Beitragsmonats zu zahlen.
- Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderhalbjahr.
- Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die erhobenen Daten werden nach den jeweils gültigen Regelungen zum Datenschutz gespeichert.
- Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
4. Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.